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Förderperiode 2023 - 2027

2. Projektaufruf - Antragstellung

Der 2. Projektaufruf bezieht sich auf LEADER-Projekte und LEADER-Kleinprojekte, die ab 2025 umgesetzt werden sollen. Projekte, die dem Fokusthema "Stärkung regionaler Produkte und deren Vermarktung“ entsprechen, werden vorrangig berücksichtigt. 

Die Antragsunterlagen müssen

private Antragsteller:                  ++ abgelaufen ++

kommunale Antragsteller:          bis zum 31. Oktober 2024

bei der Geschäftsstelle der RAG Kyffhäuser e.V., c/o Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen abgegeben werden.

Das zuständige Ministerium bereitet eine Online-Antragstellung vor. Es ist damit zu rechnen, dass jeder Antragsteller zusätzlich die Antragsunterlagen auf dem Portal PORTIA einreichen muss. Weitere Informationen hierzu folgen, sobald verfügbar. 

Definition Fokusthema 2025 – Stärkung regionaler Produkte und deren Vermarktung: 

Ein Vorhaben wird als Fokusthema-Projekt eingestuft, wenn es mindestens einem der folgenden Kriterien entspricht, die dem Handlungsfeld 2 „Wirtschaft, Arbeit und Wertschöpfung“ der Regionalen Entwicklungsstrategie zuzuordnen sind. 

  • Leistet das Projekt einen Beitrag zur Stärkung regionaler Erzeuger-, Vertriebs- und Vermarktungsstrukturen?
  • Unterstützt das Projekt innovative Arbeits- und/oder Produktionsprozesse sowie Forschung und Entwicklung? (Qualitätskriterium)
  • Leistet das Projekt einen Beitrag zur Sicherung regionaler Wertschöpfung durch Aufbau und Förderung der Wirtschaftsstrukturen und Unternehmen?

Untenstehend finden Sie wichtige Informationen und Unterlagen.

Für Fragen rund um das Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an: 

Daniela Ott-Wippern (LEADER-Regionalmanagement)

d.ott-wippern@kyffhaeuser.de oder leader@kyffhaeuser.de

Tel: 03632 - 741 316 (Mo - Do).

Die Förderquoten liegen zwischen 55 % und 75 %, je nach Anzahl der erreichten Qualitätskriterien. Werden 4 Qualitätskriterien erfüllt, wird eine Förderquote von 65 % gewährt. Ab 5 Qualitätskriterien steigt die Förderquote auf 75 %, wenn die Zielstellung der Förderrichtlinie dies ermöglicht. Die Qualitätskriterien sind farblich im untenstehenden Projektbogen kenntlich gemacht. Der Förderzuschuss ist auf 150.000 €/Vorhaben begrenzt. Für Kleinprojekte gelten ebenfalls die Förderquoten zwischen 55 % und 75 %. 

Ein LEADER-Förderantrag besteht aus den Dokumenten Antrag auf LEADER-Förderung, Anlage zum LEADER-Förderantrag und Projekbogen der RAG Kyffhäuser e.V. In den Formularen finden sich weitere Angaben zu notwendigen ergänzenden Unterlagen. 

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