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Förderperiode 2023 - 2027

1. Projektaufruf

Es ist soweit: Die RAG Kyffhäuser e.V. startet den 1. Projektaufruf für LEADER-Projekte zur Umsetzung ab 2023. Die erste Bewilligungsrunde für 2023 ist abgeschlossen. Der Projektaufruf für die 2. Bewilligungsrunde richtet sich an private und kommunale Antragsteller, die ab 2024 LEADER-Projekte und Kleinprojekte umsetzen möchten. 

Untenstehend finden Sie wichtige Informationen und Unterlagen.

Für Fragen rund um das Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an: 

Daniela Ott-Wippern (LEADER-Regionalmanagement)

d.ott-wippern@kyffhaeuser.de oder leader@kyffhaeuser.de

Tel: 03632 - 741 316 (Mo - Do).

LEADER-Förderanträge müssen bis zum 30. November 2023 bei der Geschäftsstelle der RAG Kyffhäuser e.V., c/o Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen abgegeben werden.  

Die Förderquoten liegen zwischen 55 % und 75 %, je nach Anzahl der erreichten Qualitätskriterien. Werden 4 Qualitätskriterien erfüllt, wird eine Förderquote von 65 % gewährt. Ab 5 Qualitätskriterien steigt die Förderquote auf 75 %, wenn die Zielstellung der Förderrichtlinie dies ermöglicht. Die Qualitätskriterien sind farblich im untenstehenden Projektbogen kenntlich gemacht. Der Förderzuschuss ist auf 150.000 €/Vorhaben begrenzt. Kleinprojekte können in der 2. Bewilligungsrunde beantragt werden. Auch hier gelten die Förderquoten zwischen 55 % und 75 %. 

Ein LEADER-Förderantrag besteht aus den Dokumenten Antrag auf LEADER-Förderung, Anlage zum LEADER-Förderantrag und Projekbogen der RAG Kyffhäuser e.V. In den Formularen finden sich weitere Angaben zu notwendigen ergänzenden Unterlagen. 

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