Regionale Entwicklungsstrategie 2023 - 2027
1. Projektaufruf
Es ist soweit: Die RAG Kyffhäuser e.V. startet den 1. Projektaufruf für LEADER-Projekte zur Umsetzung ab 2023. Der Projektaufruf richtet sich an private und kommunale Antragsteller und umfasst 2 Bewilligungsrunden.
Aktuell befinden sich die Strukturen für die neue Förderperiode noch im Aufbau. So wird z.B. die Förderrichtlinie noch überarbeitet. Dies hat zur Folge, dass es noch keine "offiziellen" Antragsformulare gibt und seitens der RAG Kyffhäuser e.V. auch noch kein Förderantrag zur Förderung eines LEADER-Regionalmanagements zur Begleitung der neuen Förderperiode gestellt werden konnte. Damit einher geht auch, dass eine qualifizierte Beratung zur Beantragung von LEADER-Fördermitteln aktuell nicht angeboten werden kann. Die Geschäftsstelle der RAG Kyffhäuser e.V. ist zeitlich limitiert zwar erreichbar, aber es können beispielsweise keine Vor-Ort-Termine wahrgenommen werden. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis!
Sobald es eine Änderung gibt, informieren wir an dieser Stelle.
1. Bewilligungsrunde Abgabe 15. Mai 2023 Projektbogen und Anlagen entsprechend Checkliste (ohne umfassende Beratung zur Antragstellung)
2. Bewilligungsrunde Abgabe 30. November 2023 Antragsunterlagen (sobald verfügbar), Projektbogen und Anlagen entsprechend Checkliste (Beratung zur Antragstellung voraussichtlich ab Sommer)
Für das Jahr 2023 (1. Bewilligungsrunde) wurden bereits in begrenztem Umfang der RAG Kyffhäuser e.V. LEADER-Fördermittel zugeteilt. Aufgrund der Situation, dass das LEADER-Regionalmanagement aktuell nur eingeschränkt tätig sein kann, sollen Projekte berücksichtigt werden, die bereits im letzten Jahr bei der Bewilligungsbehörde eingereicht wurden und bislang noch nicht bewilligt werden konnten. Hierfür ist ein Großteil der LEADER-Fördermittel reserviert.
Für die 2. Bewilligungsrunde werden weitere LEADER-Fördermittel erwartet.
Die Förderquoten liegen zwischen 55 % und 75 %, je nach Anzahl der erreichten Qualitätskriterien. Werden 4 Qualitätskriterien erfüllt, wird eine Förderquote von 65 % gewährt. Ab 5 Qualitätskriterien steigt die Förderquote auf 75 %. Die Qualitätskriterien sind farblich im untenstehenden Projektbogen kenntlich gemacht. Der Förderzuschuss ist auf 150.000 €/Vorhaben begrenzt. Kleinprojekte (regelmäßig 75 %) können in der 2. Bewilligungsrunde beantragt werden.
Untenstehend finden Sie wichtige Informationen und Unterlagen. Die Förderrichtlinie wird aktuell überarbeitet!