Gute Wünsche für LEADER im Kyffhäuserkreis
Nachricht, veröffentlicht am 14.10.2022 von Daniela Ott-Wippern
Eckpunkte zur LEADER-Förderung vorgestellt
Es ist vollbracht! Intensiv wurde in den zurückliegenden Wochen am Zielsystem, Förderrahmenbedingungen und Schwerpunktthemen gearbeitet. In einer öffentlichen Abschlussveranstaltung wurde der Erarbeitungsprozess nochmals erläutert, die Handlungsfelder samt Entwickungsszielen und die Förderrahmenbedingungen vorgestellt. Zum Schluss gaben die Teilnehmenden ihre gute Wünsche für den LEADER-Prozess im Kyffhäuserkreis mittels Grußkarten mit auf den Weg.
Vorrausgesetzt, die Regionale Entwicklungsstratege 2023 - 2027 wird vom TMIL anerkannt, sollen ab 2023 die Förderquoten für private und kommunale Vorhaben zwischen 55 und 75 %, je nach Erfüllung einer Anzahl von Qualitätskriterien, liegen. Die Förderobergrenze soll auf 150.000 € pro Projekt angehoben werden und auch die erfolgreichen Kleinprojekte sollen weiterhin möglich sein.
Mit der neuen Regionalen Entwicklungsstrategie bewirbt sich die RAG Kyffhäuser e.V. um die Trägerschaft und Anerkennung als LEADER-Region.