Zum Inhalt Zum Hauptmenü

Förderperiode 2023–2027

3. Projektaufruf - Antragstellung

Der 3. Projektaufruf ist am 07.07.2025 für das Jahr 2026 gestartet. Es gibt ein zweistufiges Antragsverfahrenn. 

1. Schritt: Projekteinreichung (Projektbogen und Kosten per E-Mail, ohne Unterschrift) bei der Geschäftsstelle der RAG Kyffhäuser e.V. ++ abgelaufen ++

Die Frist zur Einreichung bei der RAG Kyffhäuser e.V. für Vorhaben, die ab 2026 umgesetzt werden sollen, ist abgelaufen.

Die nachfolgenden Informationen richten sich an Projektträger, die Projektunterlagen bereits eingereicht haben und die eine Eingangsbestätigung von der Gesäftsstelle der RAG Kyffhäuser e.V. erhalten haben. 

Der Fachbeirat tagt am 20.11.2025 (Votierung private Vorhaben) und am 09.12.2025 (Votierung kommunale Vorhaben)

2. Schritt: Die formale Antragstellung erfolgt online über das Portal PORTIA / ILONA bis zum 15.02.2026. 

Dieser Prozess kann bereits parallel zur Votierung vorbereitet bzw. gestartet werden. 

Dazu ist es erforderlich ein PORTIA-Account anzulegen. Dafür wird ein BUND-ID-Konto  benötigt und eine sogenannte PI-Nummer. Weitere Informationen finden Sie unter: 

leader-thueringen.de/fp2023-2027-ilonaonlineantragstellung/

oder

tlllr.thueringen.de/landentwicklung/integrierte-laendliche-entwicklung

Die Präsentation zu den durchgeführten öffentlichen Informationsveranstaltungen ist untenstehend einsehbar. 

Das Klimaschutzmanagement bietet an, bei der Projektentwicklung zu unterstützen und zur Klimafreundlichkeit der Projekte zu beraten. Kontakt: Frau Kadur, Tel. 03632 / 741 - 299; E-Mail: klimaschutz@kyffhaeuser.de

Der Einsatz von Holz bei Fenster, Türen und Spielgeräten wird bevorzugt. 

Untenstehend finden Sie wichtige Informationen und Unterlagen 

Für Fragen rund um das Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an: 

Daniela Ott-Wippern (LEADER-Regionalmanagement)

d.ott-wippern@kyffhaeuser.de oder leader@kyffhaeuser.de

Tel: 03632 - 741 316 (Mo - Do).

Die Förderquoten liegen zwischen 55 % und 75 %, je nach Anzahl der erreichten Qualitätskriterien. Werden 4 Qualitätskriterien erfüllt, wird eine Förderquote von 65 % gewährt. Ab 5 Qualitätskriterien steigt die Förderquote auf 75 %, wenn die Zielstellung der Förderrichtlinie dies ermöglicht. Die Qualitätskriterien sind farblich im untenstehenden Projektbogen kenntlich gemacht. Der Förderzuschuss ist auf 150.000 €/Vorhaben begrenzt. Für Kleinprojekte gelten ebenfalls die Förderquoten zwischen 55 % und 75 %. 

Zum Hauptmenü