Förderperiode 2023–2027
4. Projektaufruf LEADER - Antragstellung
Der 4. Projektaufruf für LEADER-Projekte zur Umsetzung ab 2027 ist gestartet!
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
1. Stichtag Abgabe Projektunterlagen bei der RAG:
- Private Antragsteller 15. Oktober 2026
- Kommunale Antragsteller 31. Oktober 2026
Die Projektunterlagen bestehen mindestens aus dem Projektbogen und einem Kostennachweis. Weitere Informationen finden sich untenstehend bei den Checklisten.
2. digitale Antragstellung bis zum 15.02.2027 im Portal PORTIA / ILONA.
Dazu ist es erforderlich, einen Account anzulegen. Es werden eine BUND-ID und eine sogenannte PI-Nummer benötigt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
https://leader-thueringen.de/fp2023-2027-ilonaonlineantragstellung/?
Weiteres zum Projektaufruf
Es werden vorrangig Projekte gesucht, die dem Fokusthema für das Jahr 2027 „Weiterentwicklung von Kultur und Tourismus“ entsprechen.
Projektanträge mit anderen Zielstellungen können ebenfalls eingereicht werden. Ein Vorhaben wird als Fokusthema-Projekt eingestuft, wenn es mindestens drei Kriterien entspricht, die dem Handlungsfeld 4 „Kultur, Tourismus und Vermarktung“ der Regionalen Entwicklungsstrategie zuzuordnen sind.
Kriterien
- Leistet das Projekt einen Beitrag zur qualitativen Aufwertung und/oder zum dauerhaften Erhalt kultureller und touristischer Infrastrukturen?
- Leistet das Projekt einen Beitrag zur Verbesserung der kulturellen und gastronomischen Angebote und Kultur- und Beherbergungsstätten?
- Unterstützt das Projekt die Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus unter Einbeziehung von Natur und Landschaft?
- Leistet das Projekt einen Beitrag zur Unterstützung, Attraktivitätssteigerung und/oder Ausbau der Rad-, Wander-, Reit- und Wasserwege?
- Leistet das Projekt einen Beitrag zur Förderung der Vernetzung unter den kulturellen und touristischen Akteur:innen?
- Leistet das Projekt einen Beitrag zur Verbesserung des Innen- und Außenmarketings?
Die Förderquoten liegen zwischen 55 % und 75 %, je nach Anzahl der erreichten Qualitätskriterien. Werden 4 Qualitätskriterien erfüllt, wird eine Förderquote von 65 % gewährt. Ab 5 Qualitätskriterien steigt die Förderquote auf 75 %, wenn die Zielstellung der Förderrichtlinie dies ermöglicht. Der Förderzuschuss ist auf 150.000 €/Vorhaben begrenzt. Für Kleinprojekte gelten ebenfalls die Förderquoten zwischen 55 % und 75 %.
Grundsätzlich ausgenommen von einer positiven Votierung sind
- Photovoltaikanlagen
- Küchenzeilen/-geräte/-ausstattung
- mobile Festzelte und
- Bestuhlung inkl. Tische von Gemeinschafts- und Veranstaltungsräumen
als Einzelvorhaben.
Die Hinweise zur Jugendbeteiligung im Projektaufruf sind zu beachten.
Das Klimaschutzmanagement bietet an, bei der Projektentwicklung zu unterstützen und zur Klimafreundlichkeit der Projekte zu beraten. Kontakt: Frau Kadur, Tel. 03632 / 741 - 299; E-Mail: klimaschutz@kyffhaeuser.de
Nachfolgend stehen Downloads bereit.
Bei Fragen rund um das LEADER-Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an:
Daniela Ott-Wippern, LEADER-Regionalmanagement
d.ott-wippern@kyffhaeuser.de oder leader@kyffhaeuser.de
Tel.: 03632 / 741 - 316 (Mo - Do).
Am 28. Mai findet um 17 Uhr im Landratsamt eine öffentliche Infoveranstaltung rund um die Antragstellung statt: gr. Sitzungsraum, Landratsamt, Markt 8, 99706 Sondershausen.
Eine weitere Veranstaltung wird nach den Sommerferien im östlichen Kreisgebiet durchgeführt.
