Förderperiode 2014–2020
Regionale Entwicklungsstrategie 2014 - 2020
Ziele der ländlichen Entwicklung
In einem intensiven Arbeitsprozess wurde im Jahr 2015 die Regionale Entwicklungsstrategie (RES) von Akteuren der Region erstellt. Es beteiligten sich Bürger, Verbände, Vereine, Vertreter aus Verwaltung und Politik sowie sonstige Interessensorganisationen. Ziel ist, die in der RES verankerten strategischen Entwicklunsziele und untergeordneten Handlungsfeldziele in den Bereichen Land.Leben, Land.Tourismus und Land.Wirtschaft durch den Einsatz der LEADER-Fördermittel zu erreichen. Auf der Grundlage der RES werden die bei der RAG Kyffhäuser e.V. eingehenden Förderanträge vom Fachbeirat hinsichtlich ihres Beitrages zur Umsetzung der Zielstellungen zur Entwicklung des ländlichen Raumes geprüft. Im Ergebnis dieser Prüfung entsteht eine Prioritätenliste, die die Projekte in eine Reihenfolge bringt. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel werden dann "von oben nach unten" an die Projekte verteilt, vorausgesetzt die Förderfähigkeit kann ebenfalls festgestellt werden.
Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.09.2016 wurden folgende Fortschreibungen festgelegt, die mit der entsprechenden Genehmigung durch das TMIL in Kraft getreten sind:
- für Kleinprojekte gilt eine Untergrenze von 2.000 €,
- ergänzende Bewertungskriterien werden der Projektvotierung im Frühjahr 2017 zu Grunde gelegt,
- für LEADER-Kooperationsprojekte (RAG übergreifend) gilt grundsätzlich eine Förderquote von 75 % (Entscheidung erfolgt im Fachbeirat) und
- das Handlungsfeldziel 2.2.1 und das entsprechende Strategische Entwicklungsziel werden auf eine nachhaltige Landwirtschaft ausgeweitet.
Für ausgewählte Kapitel erfolgte eine Aktualisierung der statistischen Parameter sowie eine Auswertung dieser Aktualisierung in Zusammenhang mit den Erkenntnissen der Evaluierung.